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GGG begrüßt den Entwurf zur Änderung des IGS Erlasses
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Die Arbeit der GGG schlägt sich in neuem IGS Erlass nieder:
Der neue Erlass wird weitergehende flexible Möglichkeiten für die Gesamtschulen in Niedersachsen bereitstellen. Kernelemente sind die Möglichkeit der inneren Differenzierung bis einschließlich Klasse 10, alternative Leistungserbringungen als Prüfungsform, die schriftliche Leistungsüberprüfungen teilweise ersetzen oder reduzieren. Zudem können Stunden in der Stundentafel — bei Einhaltung der Gesamtstundenzahl (181) — über den gesamten Bereich der Sekundarstufe I verschoben werden und somit kann mehr Epochalunterricht ermöglicht werden. Darüber hinaus können bis zu sieben Stunden in der Sek I für eigene Schwerpunkte umgewidmet werden, z. B. Wahlpflichtbereiche, Projektunterricht oder Stärkung bestimmter Fächer. Damit geht der neue Erlass auf die Vorschläge der KMK ein und schafft einen Gestaltungsspielraum für die einzelne Schule. Er soll im September 2025 in Kraft treten.
Dieser Erlass ermöglich eine hohe Flexibilität der Schulen, um zeitgemäßen Lernformaten gerecht zu werden.
Link zum Erlassentwurf:
https://www.mk.niedersachsen.de/download/218502